Berliner Airbnb-Vermieter zur Steuernachzahlung in Millionenhöhe verpflichtet
12. May 2022
In einer Vielzahl von Fällen haben Vermieter, die Privatwohnungen als Ferienwohnungen bei Airbnb inseriert haben, keine Steuern gezahlt. Nun hat das Land Berlin etwa 2,2 Millionen Euro an hinterzogenen Steuern eingetrieben, wie die Sentasverwaltung für Finanzen mitteilt.
Erreicht wurde dieser Betrag dank der Steuerdaten aus dem Zeitraum 2012 bis 2014. Die Hamburger Steuerfahndung habe im Sommer 2020 erzielt, dass die Daten herausgegeben werden und diese Daten betrafen teilweise Steuerpflichtige in Berlin.
Über 1.500 Steuerfälle wurden überprüft. In 886 dieser Fälle seien die Einkünfte entweder gar nicht, nicht vollständig oder erst nachträglich geklärt, so der aktuelle Kenntnisstand.
Der Berliner Senat ist jedoch nicht nur den Steuerdaten hinterher. Der Kampf gegen Zweckentfremdung zieht sich bereits über mehrere Jahre. So ist seit 2014 eine Genehmigung erforderlich, um Wohnraum als Ferienwohnung zu vermieten. Mit der Genehmigung wird eine Registriernummer verliehen und diese muss im Angebot angegeben werden. Bei ungenehmigten Inseraten von Wohnraum als Ferienwohnungen werden von den Bezirken Bußgelder verhängt. Seit 2018 sind gegen Anbieter ungenehmigter Ferienwohnungen in Berlin Bußgelder in Millionenhöhe verhängt worden. Die Geldstrafen summierten sich in sieben Berliner Bezirke auf 3,4 Millionen Euro, wovon in den letzten drei Jahren allein in Friedrichshain-Kreuzberg 717 Bußgeldbescheide ausgestellt worden sind mit einer Gesamtsumme von 3,1 Millionen Euro.
Im Juni 2021 urteilte das Berliner Verwaltungsgericht, dass Airbnb bei einem bestehenden Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung zur Herausgabe der Daten von Privatvermietern an die Behörden verpflichtet ist.