Im Rahmen der Mietspiegelreform, die seit dem 01.07.2022 gültig ist, sind Mietspiegel in Städten mit über 50.000 Einwohnern nun Pflicht.
Die Reform dient der Verbesserung der Aussagekraft des Mietspiegels. Darüber hinaus sollen dadurch mehr Gemeinden zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel ermuntert werden. Eine Erhöhung der Standards soll sicherstellen, dass Mietspiegel zuverlässiger und rechtssicherer werden.
Der Mietspiegel legt die ortsübliche Vergleichsmiete vor Ort fest und spielt sowohl für Vermieter als auch für Mieter eine bedeutende Rolle. In der Vergangenheit sind um den Mietspiegel zahlreiche Rechtsstreitigkeiten entbrannt. So wurde beispielsweise der Berliner Mietspiegel 2021 vom Amtsgericht Spandau in Berlin für ungültig erklärt.
Neue Auskunftspflicht
Sowohl Vermieter als auch Mieter sind nun verpflichtet, die Miethöhe sowie Wohnwertmerkmale anzugeben. Vor der Reform konnten Mieter und Vermieter die Antwort verweigern, wodurch es möglich war, die Ergebnisse zu verzerren. Um die Qualität des Mietspiegels zu erhöhen, wurden außerdem Belange in Bezug auf das Datenschutzrecht geklärt. Meldeämter und andere Behörden sind nun in der Lage, relevante Daten mitzuteilen.
Es gibt lediglich in 60 % der Mittelstädte einen Mietspiegel
Seit der Reform müssen nun auch Mittelstädte einen Mietspiegel haben. Somit haben viele Kommunen, Vermieter und Mieter nun mehr Arbeit. 80 % aller deutschen Großstädte haben schon einen Mietspiegel, doch nur 60 % aller Mittelstädte. Die Städte, in denen noch kein Mietspiegel erstellt wurde, erhalten bis zum 1. Januar 2023 Zeit. Diese Frist wird bis zum 1. Januar 2024 verlängert, wenn eine Kommune einen qualifizierten Mietspiegel wählt. Qualifizierte Mietspiegel werden wissenschaftlich begleitet, wodurch sie aufwendiger sind als die einfachen Mietspiegel.
Doch es erfordert allgemein sehr viel Zeit, neue Mietspiegel zu erstellen. Bei angespannten Wohnungsmärkten sind erhebliche Auseinandersetzungen in Bezug auf den Mietspiegel zudem keine Seltenheit. Analyse & Konzept kommt zu dem Schluss, dass von den 200 deutschen Städten, die von der Reform betroffen sind, 65 zügig handeln müssten. In dieser Zahl sind zum einen Städte erfasst, die bislang noch keinen Mietspiegel haben und zum anderen Städte, deren Mietspiegel oder Mietspiegelfortschreibung im Jahr 2022 ihre Gültigkeit verlieren.