Der Bundestag hatte Änderungen an der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen, die nun auch die Zustimmung des Bundesrats haben. Für Neubauten gilt ab dem 1. Januar 2023 der verschärfte Effizienzhaus-55-Standard. Es wird jedoch keine Verschärfung der Regeln zur Wärmedämmung geben. Das bedeutet, dass die Effizienzwerte nicht über die Dämmung der Gebäudehülle erzielt werden müssen.
Durch die Anhebung des gesetzlichen Neubaustandards auf den EH-55-Standard werden sowohl die Anforderungen an den gestatteten Primärenergiebedarf des Gebäudes als auch der Wärmedurchlässigkeit der Gebäudehülle angehoben. Indem fortschrittliche Technologien sowie Materialien eingesetzt werden, verringert sich der Heizenergiebedarf der Neubauten. Somit ist eine effizientere Nutzung erneuerbarer Energien möglich.
Diese gesetzliche Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes soll dabei helfen, dass beim Bauen und Wohnen Energie gespart wird. Darüber hinaus soll nach Angaben der Bundesregierung zudem Anstrengungen unterstützt werden, Deutschland weniger abhängig von Importen fossiler Energieträger zu machen.
Durch energieeffizientes Bauen können sich Verbraucher gegen die steigenden Energiekosten absichern. Darüber hinaus spielen energieeffiziente Gebäude eine bedeutende Rolle beim Klimaschutz und helfen dabei, Deutschland der Treibhausgas-Neutralität einen Schritt näher zu bringen.