Urteil: Straßenausbaubeiträge entfallen, wenn das Grundstück nicht genutzt wird

26. May 2022

Beim Thema Straßenausbaubeiträge entfacht nicht selten Streit. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz sind Eigentümer nicht zur Zahlung wiederkehrender Beiträge an die Kommune verpflichtet, wenn ein ungenutztes Grundstück nicht an eine Straße grenzt.

Grundstückseigentümer, die zu einem ungenutzten Grundstück keinen Zugang und keine Zufahrt zu einer Verkehrsanlage haben, sind nicht dazu verpflichtet, der Stadt bzw. der Gemeinde wiederkehrende Straßenbaubeiträge zu zahlen. Selbst in den Fällen, in denen die Eigentümer des Grundstücks und des Anliegergrundstücks identisch sind. Somit hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz einer entsprechenden Klage zum Teil stattgegeben (Urteil vom 21.04.2022, Az. 4 K 1019/21.KO). 

Hintergrund zum verhandelten Fall

Die Eigentümerin von zwei Grundstücken hatte Klage eingereicht. Im Jahr 2019 hatte die beklagte Gemeinde wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für beide Anwesen in Rechnung gestellt. Eines der beiden Grundstücke grenzte unmittelbar an eine Straße der Kommune an. Währenddessen verfügt das dahinterliegende Anwesen über keinen Zugang zu einem Verkehrsweg und kann darüber hinaus auch nicht über das davorliegende Grundstück angefahren werden. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts nutze die Klägerin dieses Grundstück nicht. Darin wachsen Wiese und Sträucher wild. Das Gericht gab der Klägerin bezüglich des Hinterliegergrundstücks recht. 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz

Es sei nur dann zulässig, Ausbaubeiträge für ein zweites Grundstück zu erheben, wenn eine einheitliche Nutzung mit dem Hauptgrundstück besteht oder in der Tat eine Zufahrt zu einer Anbaustraße existiert. Eine einheitliche Nutzung sei zum Beispiel dann gegeben, wenn der Eigentümer sein Hinterliegergrundstück als Garten für das mit dem Wohnhaus bebaute Hauptgrundstück verwendet, wie die Richter erläuterten. 

Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung von Straßenausbaubeiträgen. Die Beträge sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch. Die Straßenausbaubeiträge sind häufig ein Streitthema, nicht zuletzt aufgrund der oftmals hohen Summen.